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Frauenhandel / Menschenhandel

Frauenhandel ist eine komplexe Problematik, die sich im nationalen, europäischen und vor allem internationalen Kontext abspielt. Wir begreifen Frauenhandel als eine extreme Form des Missbrauchs im Zusammenhang mit der Migration von Frauen.

Frauenmigration ist ein Oberbegriff für ein sehr vielschichtiges Phänomen. Die Hintergründe und die individuellen Entscheidungen der Frauen, ihr Land zu verlassen, sind ebenso verschieden wie die Bedingungen der Migration und die Situationen hierzulande. Wir unterscheiden zwischen Frauenhandel und den verschiedenen Formen von Frauenmigration, die nicht unter Bedingungen von Zwang, Täuschung, Ausbeutung oder Gewalt ablaufen und dennoch oft prekäre Lebenssituationen für Frauen bedeuten. Eine bewusst getroffene Entscheidung für die eine oder andere Form der Arbeitsmigration ist angesichts des Wohlstandsgefälles weltweit und der strukturellen Benachteiligung von Frauen nicht immer mit Freiwilligkeit gleichzusetzen.

Frauen und Mädchen sind zunehmend in die nationale und internationale Arbeitsmigration involviert. Sie sind vor allem in der Landwirtschaft, im Haushalt und im Unterhaltungssektor tätig. Zwar schafft dieser Umstand für Frauen neue Verdienstmöglichkeiten, gleichzeitig sind aber gerade Frauen, die häufig auch illegalisiert arbeiten, mit extremen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Diese bergen gesundheitliche Beeinträchtigungen und das Risiko, gehandelt, ökonomisch und sexuell ausgebeutet sowie rassistisch diskriminiert und somit Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden.

Begriffsklärung

Der KOK hat sich entschieden, den Begriff Frauenhandel dem des Menschenhandels vorzuziehen, da er in diesem Zusammenhang ausschließlich die Belange von Frauen betrachtet, die zudem von juristischem Standpunkt aus gesehen, wesentlich weiter reichten als die deutsche Gesetzgebung den Straftatbestand des Menschenhandels bis vor einiger Zeit fasste.

Frauenhandel liegt unseres Erachtens nach vor, wenn Frauen mittels Täuschung, Drohungen, Gewaltanwendung angeworben werden und im Zielland zur Aufnahme und Fortsetzung von Dienstleitungen und Tätigkeiten gebracht oder gezwungen werden, die ausbeuterisch oder sklavenähnlich sind, d.h. ihre verbrieften Menschenrechte verletzen.

Dabei muss die Anwerbung nicht unbedingt im Ausland erfolgen, sondern das Ausnutzen der Hilflosigkeit der Frauen im Zielland fällt auch unter den Begriff Frauenhandel.

Zur Erfüllung des Tatbestands Frauenhandel sind Nötigung, Zwang und Täuschung als Kernelemente notwendig. Der Zwang kann verschiedene Formen annehmen. Er kann durch direkte physische Gewalt oder durch Androhung derselben, Erpressung, unrechtmäßiges Einbehalten von Dokumenten und verdientem Geld, Raub, Isolation und Betrug ausgeübt werden. Auch das Ausnutzen einer hilflosen Lage z. B. aufgrund des Aufenthaltes im Ausland, der Autoritätsmissbrauch und die Schuldknechtschaft sind Formen des Zwangs.

Auch die Frauenrechtskommission der UN (CEDAW-Kommission) führt in der allgemeinen Empfehlung Nr. 19 von 1992 zu Art. 6 CEDAW in Ziffer 14 aus, neben die herkömmlichen Formen des Frauenhandels seien weitere Ausbeutungsarten wie Sex-Tourismus, Rekrutierung von Arbeitskräften für die Hausarbeit und Heiratshandel getreten, welche ebenfalls unvereinbar mit den Rechten der Frauen seien. Wir arbeiten mit dem sich daraus ergebenden Begriff von Frauenhandel. Er zeigt die frauenspezifischen Aspekte deutlich auf und umfasst den Handel von Frauen in die Prostitution, in ungeschützte Arbeitsverhältnisse, z.B. die Hausarbeit und in die Ehe. Auf diese Definition hat sich auch die Arbeitsgruppe Frauenhandel, die vom Bundesfrauenministerium federführend organisiert wird, sowie der bundesweite KOK mehrheitlich geeinigt.

Wir verwenden den Begriff Frauenhandel in diesem Sinne. Wo die gesetzlichen Straftatbestände des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemeint sind, sprechen wir von Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), da dieser von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland so festgelegt ist.

© KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.